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Wohngemeinnützigkeit soll am 1. Januar 2025 starten


Der Deutsche Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.

Durch die neue Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum gesichert und geschaffen werden. Von der Regelung profitieren sozial orientierte Körperschaften wie zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, aber auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, die ihre Wohnungsbestände sichern und ausbauen wollen.

Hintergrund und Voraussetzungen

(BMWSB / STB Web)

Artikel vom: 21.10.2024